Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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31.03.2026 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.12.2024 bis zum 19.03.2025
25.02.2026 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 30.11.2024
19.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
30.12.2024
Entscheidungen im Verfahren
13.12.2024
Sonstiges
13.12.2024
Entscheidungen im Verfahren
03.12.2024
Eröffnungen
18.09.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
12.09.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
26.01.2023
Neueintragungen